Aktuelle Rückrufe und Produktwarnungen
Informationen zu gefährlichen Produkten, die auf dem Markt verkauft werden, erreichen
den Verbraucher häufig erst dann, wenn Rückrufaktionen gestartet werden.
Zwar gibt es in Deutschland vielfältige Informationsquellen zu Risiken und Gefahren von Produkten, doch diese sind für den Verbraucher nur schwer zu finden . Die Informationen werden nicht automatisch an den Verbraucher herangetragen, sondern setzen voraus, dass dieser von sich aus aktiv wird.
Auf der Suche nach aktuellen Produktwarnungen und Rückrufen kann Folgendes helfen:
- die BAG-Informationsdatenbank zu aktuellen Meldungen und Rückrufen
- das Europäische Schnellwarnsystem zu unsicheren Produkten (RAPEX)
- das Europäische Marktüberwachungssystem über unsichere Produkte (ICSMS)
- die BAuA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als Koordinierungsstelle zwischen Deutschland und Europa in Sachen Produktsicherheit.
BAG-Informationsdatenbank zu aktuellen Meldungen und Rückrufen
Die BAG beobachtet regelmäßig die Meldungen zu Produktwarnungen und Rückrufen. Alle Meldungen, die der BAG bekannt werden und die für die Kinderunfallprävention bedeutsam sein können, werden in der BAG-Informationsdatenbank gesammelt. Basis der in der Datenbank enthaltenen Informationen sind die Meldesysteme der Europäischen Kommission (RAPEX und ICSMS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als national zuständige Behörde für die Produktsicherheit.
Aktuelle Meldungen und Rückrufe
Meldungen zu allen Produktgruppen im Europäischen Markt kann der Verbraucher zusätzlich auf folgenden Internetseiten einsehen:
RAPEX Europäisches Schnellwarnsystem zu unsicheren Produkten

RAPEX ist ein Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte innerhalb Europas.
National zuständige Behörden bzw. deren Kontaktstellen (in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit www.baua.de) sind verpflichtet, über das System Informationen zu Produkten, von
denen eine Gefahr für die Gesundheit von Verbrauchern ausgehen kann, an die Europäische
Kommission weiterzuleiten. Behörden, Hersteller und Verbraucher können alle dort
gemeldeten Produkte, die von ihnen ausgehenden Risiken sowie die Maßnahmen, die zur
Vermeidung dieser Gefahren vorgenommen wurden, in einer Tabelle einsehen.
http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm
ICSMS - Europäisches Marktüberwachungssystem über unsichere Produkte
Auf dieser Internetseite kann sich jeder über Produkte informieren, zuständige Behörden
suchen und schnell und direkt eine Meldung zu einem gefährlichem Produkt per E-Mail absetzen.
Die Angaben werden an die zuständige Marktüberwachungsbehörde, z.B. Regierungsbehörden, weitergeleitet und erforderliche Maßnahmen veranlasst. Die Meldung in dieses System ist nicht verpflichtend, sondern geschieht freiwillig.
www.icsms.de
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die BAuA ist als „Nationaler Meldeknoten“ Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden
der Bundesländer und Europas. Sie leitet die eingehenden nationalen Meldungen im
RAPEX-Verfahren an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten der EU weiter bzw. übermittelt deren Meldungen an die Bundesländer. Wird der Handel mit Produkten aufgrund ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese sog. Untersagensverfügungen in den „Amtlichen Mitteilungen“ und auf der
Homepage der BAuA veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig sind.
www.baua.de
