Sicherheitsprüfung und -kennzeichnung von Produkten
Der Hersteller ist für die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Kennzeichnungen seines
Produktes verantwortlich. Um aufzuzeigen, dass sein Produkt die erforderlichen Sicherheitsstandards laut dem GPSG und den darunter fallenden Richtlinien erfüllt, hat er mehrere Möglichkeiten.
- Gesetzlich vorgegebene Kennzeichnung (CE- Kennzeichen)
- Freiwillige Sicherheitszeichen (GS-Zeichen, VDE-Zeichen)
- Freiwillige Gütezeichen (Spiel-gut, Blauer Engel)
Außerdem finden Sie auf dieser Seite:
Gesetzlich vorgegebene Kennzeichnung
CE Kennzeichnung
- gesetzlich vorgegeben im GPSG und dessen Verordnungen
- bestimmte Produktgruppen müssen eine CE-Kennzeichnung haben, z.B. Spielzeuge
- andere hingegen dürfen laut Gesetz keine CE-Kennzeichnung haben, z.B. Möbel.
- Hersteller erklärt in Eigenverantwortung, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäß Gesetz erfüllt und erhält dadurch grünes Licht für die Einführung auf den europäischen Markt.
- Hersteller bringt das Kennzeichen eigenmächtig an dem Produkt an
- CE-Kennzeichnung wird häufig auf Produkten gefälscht, um sie auf den europäischen Markt einzuschleusen
- CE-Kennzeichnung setzt generell keine externe Sicherheitsprüfung vor der Markteinführung voraus. Es sei denn, es handelt sich um Produkte, deren Gefahrenpotential als hoch eingeschätzt wird, z. B. Spielzeug oder Elektrogeräte. Diese müssen vorher überprüft werden.
Freiwillige Sicherheitszeichen
GS-Zeichen
- 1977 in Deutschland als verbraucherorientiertes Sicherheitszeichen entwickelt
- steht für die geprüfte Sicherheit von Produkten
- zwar staatlich begründet, Anwendung erfolgt jedoch freiwillig
- Hersteller ist die Sicherheit seines Produktes bereits vor der Markteinführung sehr wichtig, und er möchte mögliche Risiken für den Verbraucher ausschalten
- Vergabe des Zeichens erfolgt ausschließlich durch unabhängig zugelassene Prüfinstitute (zu finden unter
www.zls-muenchen.de)
- nach der Vergabe des GS-Zeichens wird das Produkt regelmäßig kontrolliert
- nach fünf Jahren ist eine neue Prüfung erforderlich
VDE-Zeichen
- wird vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) für geprüfte elektrotechnische Produkte
(z. B. Elektrospielzeug, -geräte) vergeben
- zwar staatlich begründet, Anwendung erfolgt jedoch freiwillig
- Grundlage für die Prüfungen sind VDE-Bestimmungen, europäische und international harmonisierte Normen sowie weitere technische Richtlinien.
- Sicherheitsprüfung für elektronisch betriebene Produkte ist in Deutschland nicht verpflichtend, so dass auch unsichere Produkte auf dem Markt sind, meist im preisgünstigeren Sektor.
Freiwillige Gütezeichen
Gütezeichen werden von privaten Prüfinstituten für spezielle Qualitätskriterien, z. B. Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit, für ein Produkt vergeben. Gütezeichen ist nicht gleich Gütezeichen. Sie unterscheiden sich z. B. in der Anzahl der überprüften Merkmale, ihrer Überprüfbarkeit oder der Transparenz der Anforderungen.
Beispiele von Gütezeichen, die bei Einkäufen für die Kleinsten als eine Orientierung für die Sicherheit dienen können:
„Goldenes M“
- wird von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V. (DGM) vergeben
- Möbel (z. B. Kinderhochstühle, Wickeltische, Kinderbetten) werden auf Sicherheits- (Stabilität, Haltbarkeit,
gute Verarbeitung) und Gesundheitsaspekte (ohne schädliche Inhaltsstoffe) geprüft
„Blauer Engel“
- Anforderungen wurden vom Umweltbundesamt erarbeitet, in einer Anhörung diskutiert und von der „Jury Umweltzeichen“ beschlossen
- RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. vergibt das Zeichen
„spiel gut“
- Vergabe erfolgt durch Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e.V.
- Prüfkriterien sind Spielwert, Material, Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit, Sicherheit, Altersangabe, Anleitung, etc.
- Spiel gut ist unabhängig von Spielwarenindustrie und -handel
Informationen zu anderen Zeichen, die es auf dem Markt gibt, finden sich auf der Internetseite
www.label-online.de der Verbraucherinitiative e.V.
Öffentliche Testergebnisse
Die
Stiftung Warentest ist eine unabhängige Verbraucherschutzinstitution, die Produkte unterschiedlicher Anbieter nach den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen prüft und vergleicht. Die getesteten Produkte werden anonym gekauft und untersucht. Die Testkriterien eines Produktes werden vorab mit Unterstützung eines Expertenteams definiert. Die Prüfergebnisse erscheinen in einer monatlich herausgegebenen Zeitschrift. Die Hersteller nutzen gute und sehr gute Testergebnisse ihrer Produkte gerne als Werbeargument, indem sie das test-Prädikat auf ihrem Produkt aufbringen.
Der Verlag
Ökotest versteht sich ebenfalls als Verbraucherschützer und vergleicht Produkte einer Warengruppe verschiedener Marktanbieter miteinander. Der Schwerpunkt der Tests liegt auf ökologischen Kriterien, z. B. Gesundheits- und Umweltverträglichkeit. Die Ergebnisse werden in einem Magazin einmal im Monat veröffentlicht.
In regelmäßigen Abständen finden sich unter den getesteten Produkten auch Produkte für Kinder, z. B. Hochstühle, Elektrogeräte oder Gummistiefel, Schnuller etc. Für junge Eltern ist es ratsam, sich vor jedem Kauf über die entsprechenden Testergebnisse und insbesondere über die zu Grunde liegenden Kriterien der jeweiligen Tests zu informieren. Die Testergebnisse werden in der örtlichen Verbraucherzentrale archiviert und können dort eingesehen werden.
Spielplatzsicherheit
Anschaffung von Spielplatzgeräten
Bei der Auswahl von neuen Spielplatzgeräten sollte darauf geachtet werden, dass diese den Sicherheitsanforderungen der DIN EN 1176 entsprechen und ein GS- Zeichen haben. Nach der Fertigstellung eines neuen Spielplatzes sollte eine Abnahme der Installation durch eine sachkundige Person erfolgen.
Kontrollen und Wartungen
Der Betreiber eines Spielplatzes ist dazu verpflichtet, gemäß der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) regelmäßige Kontrollen der Spielgeräte und des Platzes durchzuführen: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Der Betreiber eines Spielplatzes kann nicht gezwungen werden, diesen nach der Norm DIN EN 1176 (diese regelt den Stand der Technik) zu warten und zu prüfen. Aber im Schadensfall ist er für sein Handeln verantwortlich, d.h. wenn nicht nach den Anforderungen der Norm gehandelt wird, könnte dies als Unterlassung gewertet werden.
Die Art der Prüfungen sowie die Intervalle sind in der DIN EN 1176- Teil 7 festgelegt. Dazu gehört:
- eine visuelle Routine-Inspektion, die je nach Frequentierung täglich bis wöchentlich stattfinden sollte. Diese Wartung dient der Erkennung offensichtlicher Gefahren, wie Verunreinigungen oder Vanadalismusschäden.
- eine operative Inspektion, die alle ein bis drei Monate stattfinden sollte. Hierbei wird die Betriebssicherheit und die Stabilität der Anlage geprüft, z.B. Verschleiß. Diese Inspektion muss durch eine sachkundige Person für Kinderspielplatzgeräte vorgenommen werden.
- eine jährliche Hauptuntersuchung. Hierbei steht der allgemeine betriebssichere Zustand der Anlage, der Fundamente und der Oberflächen im Vordergrund. Die Prüfung erfordert eine Sachkunde für Kinderspielplatzgeräte.
Sachkundige für Spielplatzgeräte
Die Durchführung der operativen Inspektion und der Hauptuntersuchung sollte durch einen „Sachkundigen für Spielplatzgeräte“ erfolgen. Dieser wurde speziell für diese Wartungen ausgebildet und ist mit den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemeinen Regeln der Technik, wie den DIN Normen und den GUV- Regeln vertraut.
Der Betreiber des Spielplatzes sollte sich sicherheitshalber die Qualifikation der Prüfperson nachweisen lassen. Eine ausführliche Wartungsdokumentation ist fester Bestandteil einer durchgeführten Prüfung.
Weitere Informationen zur Spielplatzsicherheit sind zu finden unter:
Flyer Spielplatzbetreiber (pdf-Format - Hinweis: der Flyer wird gerade neu aufgelegt)
Flyer Spielplatzcheck (pdf-Format)
