Überwachungsinstanzen
Im Folgenden werden Institutionen und Meldesysteme beschrieben, die in die Marktüberwachung von Produkten eingebunden sind und bei denen Informationen zu unsicheren Produkten einzusehen sind:
- Europäische Kommission
- Marktüberwachungsbehörden in Deutschland
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und –medizin (BAuA)
- RAPEX Europäisches Schnellwarnsystem zu unsicheren Produkten
- ICSMS Europäisches Marktüberwachungssystem über unsichere Produkte
Europäische Kommission
Die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher beim Kauf und der Verwendung der Erzeugnisse in allen Mitgliedstaaten gehört zu den wichtigsten Prioritäten der EU. Die EU erlässt Gesetze, die gemeinsame Sicherheitsstandards (
Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit) für alle in der Union gehandelten und in die EU importierten Erzeugnisse festlegen und den einheitlichen Schutz der Verbraucher in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.
Sie berücksichtigt die allgemeine Sicherheitsanforderung bei der Ausarbeitung von Mandaten an die europäischen Normungsgremien (CEN) sowie bei der Veröffentlichung der europäischen Normen, bei denen eine Konformitätsvermutung in Bezug auf die allgemeine Sicherheitsanforderung besteht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Ergänzend verwaltet die EU das Schnellwarnsystem
RAPEX, über welches unsichere Produkte europaweit gemeldet werden können. Dieser Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht den nationalen Aufsichtsbehörden rasches Handeln im Falle von Sicherheitsmängeln.
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.
Marktüberwachungsbehörden in Deutschland
Die Europäischen Mitgliedstaaten haben die Pflicht, für die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, z. B. Spielzeug, Haushalts-, Sport- und Freizeitgeräte, über die allgemeine Produktsicherheit zu sorgen. In Deutschland wird die Sicherheit von Verbraucherprodukte von staatlichen Marktaufsichtsbehörden überwacht. Diese prüfen auf Nachfrage, ob die auf dem Inlandsmarkt verkauften Produkte sicher sind und veranlassen ggfs. Korrekturmaßnahmen, Rücknahmen und Sanktionen. Jedes deutsche Bundesland hat Behörden wie z. B. das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz, die für die Einhaltung von europaweit geltenden Sicherheitsstandards in Fachgeschäften, Verbrauchermärkten, auf Messen und in Betrieben zuständig sind. In einigen Bundesländern sind diese Aufgaben bei den Regierungspräsidenten und Bezirksregierungen angesiedelt. Als Verbraucherschutzbehörden nehmen diese staatlichen Aufsichtsämter am europäischen Schnellinformationssystem (z.B. RAPEX) teil.
Auf der Seite
www.icsms.de können Verbraucher die für ihren Postleitzahlenbereich zuständige Marktaufsichtsbehörde aufrufen. Insgesamt sind dort für Deutschland 336 Behörden gelistet. Die BAG hat zusätzlich eine Liste mit je einer Behörde pro Bundesland angefertigt. Hierüber können sich Verbraucher bei Bedarf erkundigen, welche Stelle in einem konkreten Fall weiter helfen kann.
Liste der Marktaufsichten (pdf)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die BAuA ist als „Nationaler Meldeknoten“ Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden der Bundesländer und Europas. Sie tauscht mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder Informationen zu gemeldeten mangelhaften Produkten aus. Sie leitet die eingehenden nationalen Meldungen im RAPEX-Verfahren an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten der EU weiter bzw. übermittelt deren Meldungen an die Bundesländer. Wird der Handel mit Produkten aufgrund ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese sog. Untersagensverfügungen in den „Amtlichen Mitteilungen“ und auf der Homepage der BAuA veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig sind.
Weitere Informationen www.baua.de
RAPEX Europäisches Schnellwarnsystem zu unsicheren
Produkten
RAPEX ist ein Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte innerhalb Europas. Das System ist seit 2005 über die
Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar. Nationale Behörden bzw. deren Kontaktstellen (s. BAuA) sind verpflichtet, über das System Informationen zu Produkten, von denen eine Gefahr für die Gesundheit von Verbrauchern ausgehen kann, an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Behörden, Hersteller und Verbraucher können alle dort gemeldeten Produkte, die von ihnen ausgehenden Risiken sowie die Maßnahmen, die zur Vermeidung dieser Gefahren vorgenommen wurden, in einer Tabelle einsehen. Die europäischen Länder melden seit 2003 gefährliche Produkte, um deren Verkauf innerhalb
der EU zu stoppen. Die Anzahl dieser Produkte steigt jährlich rapide an. Erschreckend dabei ist, dass fast die Hälfte der Produkte Spielsachen und Bedarfsgegenstände für Kinder sind.
ICSMS Europäisches Marktüberwachungssystem über unsichere Produkte
Auf der Internetseite
www.icsms.org können Verbraucher selber aktiv werden. Hier stehen nicht nur Informationen über unsichere Produkte bereit, sondern der Verbraucher kann risikoreiche Produkte direkt über eine Eingabemaske melden. Die Angaben werden an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet und erforderliche Maßnahmen veranlasst. In der Datenbank kann sich jeder über Produkte informieren, zuständige Behörden suchen und eine Anzeige gefährlicher Produkte per E-Mail absetzen. Die Meldung in dieses System ist nicht verpflichtend, sondern geschieht freiwillig.
